Liebe Eltern der zukünftigen Schulanfänger,

an der Grundschule Bruck findet die Anmeldung der Schulanfänger für das kommende Schuljahr am Donnerstag, den 28. März 2019 von 13.30 bis 15.30 Uhr statt. Das einzuschulende Kind und mindestens ein(e) Erziehungsberechtigte(r) müssen hierzu anwesend sein. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, erfolgt die Schnupperunterrichtsstunde für die Kinder, deren Familienname mit den Buchstaben A – H beginnt, um 13.30 Uhr. Zeitgleich werden die Formalitäten der offiziellen Einschreibung durch die betreffenden Eltern erledigt.

In der Pause von 14.15 Uhr bis 14.45 Uhr stellt sich die Offene Ganztagsschule und der Förderverein vor. Unser Elternbeirat sorgt dankenswerterweise wie immer für das leibliche Wohl, Kaffee und Kuchen.

Um 14.45 Uhr werden schließlich die Kinder, deren Familienname mit K – Z beginnt, gemäß dem o.g. Verfahren eingeschrieben.

Zur Einschreibung mitzubringen sind Geburtsurkunde bzw. Stammbuch sowie das Schreiben des Gesundheitsamtes inklusive Bescheinigung über die U9 und den Seh-/ Hörtest. Im Falle eines alleinigen Sorgerechts ist eine amtliche Alleinsorgeerklärung nötig.

Für die Einschulung zum Schuljahr 2019/20 gelten folgende Regelungen:

  • Grundsätzlich schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. 09. 2019 sechs Jahre alt werden oder die bereits einmal zurückgestellt wurden.
  • Kinder, die nach dem 30. 09. 2013 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden.
  • Für Kinder, die nach dem 31.12.2013 geboren wurden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
  • Für Kinder, die im Juli, August oder September 2019 sechs Jahre alt werden, wurde kürzlich ein sogenannter Einschulungskorridor festgelegt. Diese Kinder durchlaufen das reguläre Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Schule. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Eltern entscheiden dann bis zum 03. 05. 2019, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

Alle Kinder erfüllen ihre Schulpflicht laut Art. 42 BayEUG an der Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Überwachung der Schulpflicht erfolgt die Einschreibung deshalb für jedes ortsansässige Kind an der Grundschule Bruck.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Greiter, Rektorin