Wahlordnung Elternbeiratswahl 2018/19

  1. Die Eltern und Erziehungsberechtigten erhielten einen Informationsbrief und wurden über die Regelung der Elternbeiratswahlen informiert.
    Mittels eines Bewerberscheines können sich interessierte Eltern  als Kandidaten aufstellen lassen.
  1. Die Bewerberscheine werden an den amtierenden Elternbeirat weitergeleitet, dieser erstellt die Liste der Wahlvorschläge.
  1. Die Vorschlagsliste wird am 1. Elternabend, 27.09.18 ausgehängt und die Eltern haben um 18.00 Uhr (Grundschule), bzw. um 19.00 Uhr (Mittelschule) die Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe in der Turnhalle der Schule.
  1. Alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind an der Schule haben, sind wahlberechtigt. (pro Kind eine Wahlberechtigung)
  1. Die Anzahl der Mitglieder soll sowohl an der Grundschule, als auch an der Mittelschule neun betragen, mindestens aber fünf.
  1. Für jedes Kind, das die Schule besucht, kann nur ein Stimmzettel von einem Erziehungsberechtigten abgegeben werden.
  1. Die Vergabe von mehreren Stimmen an einen Kandidaten ist nicht möglich.
  1. Es gibt einen Wahlgang; die Wahl erfolgt schriftlich und geheim.
  1. Die Auszählung erfolgt unmittelbar nach der Wahl .
  1. Die Amtszeit des Elternbeirates beträgt ein Jahr. Sie endet mit der Wahl des nächsten Elternbeirats im darauffolgenden Jahr.
  1. Wie immer werden in allen Klassen Klassenelternsprecher gewählt, die sich selbstverständlich als Kandidaten für den Elternbeirat zur Verfügung stellen können.