Schuleinschreibung

An der Grundschule Bruck findet die Anmeldung der Schulanfänger für das kommende Schuljahr am Donnerstag, den 6. April 2017 von 14.00 bis 17.00 Uhr statt. Das einzuschulende Kind und mindestens ein(e) Erziehungs-berechtigte(r) müssen hierzu anwesend sein. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, erfolgt die Schnupperunterrichtsstunde mit anschließender Einschreibung für Kinder, deren Familienname mit den Buchstaben A – H beginnt, um 14.00 Uhr. 

Um 15.45 Uhr werden dann die Schüler eingeschrieben, deren Familienname von I – Z beginnt.

Außerhalb der Schnupperstunde

Außerhalb der Schnupperstunde bietet sich den Kindern die Gelegenheit zur Teilnahme an Konzentrations- und Geschicklichkeitsspielen und sportlichen Betätigungen an einem Erlebnisparcours in der Turnhalle. Auch die Mittags- und Ganztagsbetreuung sowie der Förderverein Bruck stellen sich vor.

Der Elternbeirat sorgt dankenswerterweise für das leibliche Wohl.

Zur Einschreibung mitzubringen

Zur Einschreibung mitzubringen sind Geburtsurkunde bzw. Stammbuch sowie die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die U9 und den Seh-/Hörtest. Im Falle eines alleinigen Sorgerechts ist eine amtliche Alleinsorgeerklärung nötig.

Regulär schulpflichtig im Schuljahr 2017/18 sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2017 sechs Jahre alt werden oder die bereits einmal zurückgestellt wurden. Kinder, die nach dem 30. September 2011 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Für Kinder, die nach dem 31.12.2011 geboren wurden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Alle Kinder erfüllen ihre Schulpflicht laut Art. 42 BayEUG an der Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Überwachung der Schulpflicht erfolgt die Einschreibung deshalb für jedes ortsansässige Kind an der Grundschule Bruck.