Notbetreuung in den Pfingstferien

Notbetreuung in den Pfingstferien

Allgemeines
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, auch in den Pfingstferien soll eine Notbetreuung Ihrer Kinder in den Jahrgangsstufen 1 – 6 sichergestellt werden. Die Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und aus diesem Grund an der Betreuung des Kindes gehindert ist eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung gehindert ist und das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann. Genaue Angaben, welche Berufe zur kritischen Infrastruktur gehören, entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular zur Notfallbetreuung in den Pfingstferien. Um die Notbetreuung planen zu können, bitte ich Sie den Antrag bis Montag, den 25. Mai 2020, der Schule per Post oder per Mail zukommen zu lassen, bzw. in den…
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