Elternbeiratswahl, Wahlordnung

Allgemeines
Elternbeiratswahl 2017/18 Die Eltern und Erziehungsberechtigten erhielten einen Informationsbrief und wurden zur Erinnerung über die Neuregelung der Elternbeiratswahlen laut BaySchO, § 13/14 informiert. Mittels eines Bewerberscheines können sich interessierte Eltern  als Kandidaten für den Elternbeirat aufstellen lassen.Die Bewerberscheine werden an den amtierenden Elternbeirat weitergeleitet, dieser erstellt die Liste der Wahlvorschläge.Die Vorschlagsliste wird am 1. Elternabend, 27.09.17 ausgehängt und die Eltern haben um 18.00 Uhr (Grundschule), bzw. um 19.00 Uhr (Mittelschule) die Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe in der Turnhalle der Schule.Alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind an der Schule haben, sind wahlberechtigt. (pro Kind eine Wahlberechtigung)Die Anzahl der Mitglieder soll sowohl an der Grundschule, als auch an der Mittelschule neun betragen, mindestens aber fünf.Für jedes Kind, das die Schule besucht, kann nur ein Stimmzettel von einem Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Je Stimmzettel…
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